Vorteile der Privaten
Gesetzlich krankenversicherte bleiben auf den Kosten für Chefarztbehandlung, Zahnersatz, Sehhilfen, alternative Behandlungsmethoden und Medikamente ganz oder teilweise sitzen.
Dagegen sind im Katalog der privaten Krankenversicherer diese Leistungen in der Regel enthalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, daß privat Versicherte die notwendigen Leistungen ihren Bedürfnissen anpassen können.
Beiträge einkommensunabhängig
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem persönlichen Krankheitsrisiko, das vom Alter, Beruf, Geschlecht oder Gesundheitsstatus abhängt.
Junge, gut verdienende Singels sind mit der Privaten besser beraten, als mit der Gesetzlichen.
Sie sparen Beiträge und erhalten bessere Leistungen.
Wer darf sich versichern?
Arbeitnehmer und Angestellte können sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern, wenn ihr jahres-Bruttoeinkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze das 3. jahr in Folge übersteigt.
Diese liegt bei einem Monatseinkommen von 4.012,50 Euro bei 48.150 Euro im jahr 2008.
Wer diese Grenze noch keine 3 jahre in Folge überschreitet bleibt in der Gesetzlichen pflichtversichert.
Gesetzlich, privat oder Zusatz?
Gesetzlich krankenversichert ist, wer als Arbeitnehmer oder Angestellter monatlich weniger als 4.012,50 Euro brutto verdient.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine GKV oder eine PKV abschließen, sobald das Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren darüber liegt.
Unabhängig von der Einkommenshöhe sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte von der Krankenversicherungspflicht befreit und können zwischen PKV und GKV frei wählen.
Für freiberuflich tätige Künstler und Journalisten gilt eine Sonderregelung.
Sie sind bis zu einer Versicherungspflichtgrenze der GKV über die sogenannte Künstlersozialkasse versichert.
